Verbandsteuer

Seit Jahren setzt sich unser Verband öffentlich für die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates ein, für eine echte Gleichbehandlung von religiösen und humanistisch orientierten Menschen und Gemeinschaften. Unserer Auffassung nach bedarf es einer grundlegenden Reform des bald hundertjährigen Staatskirchenrechts hin zu einem Religions- und Weltanschauungsrecht, das die tatsächlichen religiösen und weltanschaulichen Verhältnisse der Bürger widerspiegelt.

konfessionsfreie Niedersachsen

Das Problem des besonderen Kirchgelds

In „glaubensverschiedenen Ehen“ wird für den konfessionsfreien Partner zwar keine Kirchensteuer, wohl aber ein „besonderes Kirchgeld“ berechnet, wenn die Einkünfte voneinander wesentlich abweichen und der weniger verdienende Partner kirchensteuerpflichtig ist. Dann wird nicht das Einkommen des Kirchenmitglieds als Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern der so genannte gemeinsame Lebensführungsaufwand.

Wir sehen uns in der Pflicht, konkrete, kurzfristige Abhilfen einzurichten, die unter der jetzigen, wenn auch unzeitgemäßen Rechtslage möglich sind.

Unsere Lösung

Der Verband wird bis zu einer Abschaffung des besonderen Kirchgeldes selbst auch von seinem Recht als steuererhebende Gemeinschaft Gebrauch machen. Seit dem 1. Januar 2019 wird daher eine Verbandsteuer erhoben. Damit ist der Humanistische Verband „steuererhebend“ und unsere Mitglieder sind nicht mehr vom besonderen Kirchgeld betroffen. Auf diese Weise kommen wir unserem staatlichen Auftrag nach, nichtreligiöse Menschen in Niedersachsen humanistisch zu betreuen und ihre Interessen wahrzunehmen.

Unrechtmäßige Steuerbescheide

Inzwischen sind einigen unserer Mitglieder unrechtmäßige Steuerbescheide ihrer Finanzämter zugegangen, in denen weiterhin das besondere Kirchgeld angeführt wird. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern und ihren Lebenspartnern dringend, die von den Finanzämtern zugegangene Steuerbescheide genau zu prüfen und gegebenenfalls fristgerecht Rechtsbehelfe einzulegen. Ein Musteranschreiben, das an die Gegebenheiten des Einzelfalles angepasst werden muss, können Sie hier als Word-Datei herunterladen. Der HVD Niedersachsen übernimmt keine Haftung für diese Vorlage.

Mehr Informationen

Broschüre Das Kreuz mit der Kirchensteuer und dem besonderen Kirchgeld“
Wie Sie durch die Verbandsteuer das „besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ vermeiden können.
Broschüre als Download

Flyer „Besonderes Kirchgeld? Mit uns nicht“
Auch einige konfessionsfreie Menschen in Niedersachsen zahlen Kirchenbeiträge. Unsere Mitglieder nicht
Flyer als Download

Artikel "Das Kreuz mit der Kirchensteuer"
In unserer Verbandszeitschrift Humanismus leben, Ausgabe 3 I 2018 haben wir uns dem Thema Kirchensteuer angenommen.
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Radiobeitrag "Das besondere Kirchengeld"
In der Sendereihe „Freiheit und Verantwortung“ auf NDR Info haben wir über das besondere Kirchgeld und die Verbandsteuer gesprochen.
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Sendung zum Nachhören

Broschüre „Gläserne Wände“
Ein Bericht über die Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland.
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