Streichung des Paragrafen 219a

Endlich: Der Strafrechtsparagraf 219a, der Ärztinnen und Ärzten die Veröffentlichung von Informationen zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen verbietet, wird ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das hat der Deutsche Bundestag heute entschieden.

Unser Bundesverband hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben, der wir uns anschließen.

 

Foto: Bundesweite Proteste gegen den § 219a im Dezember 2018.
Sabrina Gröschke / Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung | CC BY-NC-ND 2.0 Generic

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