100 Jahre Trennung von Staat und Kirche?

Zeit für eine echte weltanschauliche Neutralität des Staates!

In diesem Jahr feiern wir nicht nur das 70. Jubiläum des Grundgesetzes der Bundesrepublik, sondern auch 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung (WRV) – die erste demokratische Verfassung Deutschlands, in der die Trennung von Staat und Kirche festgeschrieben wurde.

Der Artikel 140 des Grundgesetzes überträgt die relevanten Artikel in die Gegenwart:

„Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“

In Artikel 137 WRV heißt es unter anderem:

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

Besonders den Absatz 7 verstehen wir als Weltanschauungsgemeinschaft als Auftrag dafür zu sorgen, dass Menschen mit nichtreligiösen, weltlich-humanistischen Haltungen stärker wahrgenommen werden und die Politik den Verfassungsauftrag zur staatlichen Neutralität ernstnimmt und endlich umsetzt!

Bereits im Jahr 2015 hat der HVD Bundesverband den Bericht „Gläserne Wände“ vorgelegt, in dem systematische Benachteiligungen nichtreligiöser Menschen in Deutschland – die immerhin ein Drittel der Bevölkerung ausmachen -- aufgezeigt und Lösungsansätze vorgestellt wurden. (Die Broschüre finden Sie hier zum Download: www.glaeserne-waende.de/download)

Seit einigen Wochen tourt nun auch die „Säkulare Buskampagne“ durch Deutschland. Die Giordano Bruno Stiftung und der IBKA fordern unter dem Titel „Schlussmachen jetzt!“ die konsequente Trennung von Staat und Religion sowie die strikte Beachtung des Verfassungsgebotes der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Unterstützung des Bündnisses altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen (BAStA)

Der ebenfalls aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Artikel 138 fordert die Abschaffung der auf den „Reichsdeputationshauptschluss“ im Jahr 1803 zurückgehenden Verträge:

(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich [= der Bund] auf.

Hintergrund: Durch die Säkularisation (der Verstaatlichung kirchlichen Besitzes und der geistlichen Fürstentümer) unter Napoleon im Jahre 1803 verloren die Kirchen einen Großteil ihrer Einnahmequellen, sodass der Staat sie als Entschädigung durch Dotationen und Zuschüsse finanziell unterstützen musste. Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen gelten – trotz Ablöseauftrag! – größtenteils bis heute.

Daher hat sich unser Verband entschlossen, sich diesem Bündnis anzuschließen. Gemeinsam mit anderen im BASta vertretenen HVD Landesverbänden bekräftigen wir die Forderung des HVD Bundeverbandes nach einer Ablösung der historischen Staatsleistungen. Wir fordern die Erneuerung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, die die finanziellen Verhältnisse zwischen Staat, den Kirchen und anderen Gemeinschaften auf Grundlage der vom Grundgesetz vorgesehenen weltanschaulichen Neutralität regeln.

„Der Verfassungsauftrag wird widerrechtlich von einer kirchenfreundlichen Politik missachtet“, beklagt Guido Wiesner, Präsident des HVD Landesverbands Niedersachsen. Er fordert, dass das Geflecht von Gesetzen und Verträgen zwischen Staat und den Kirchen transparent gemacht und den tatsächlichen Verhältnissen unserer modernen, vielfältigen und zunehmend säkularen Gesellschaft angepasst wird.

Die Erklärung des Bündnisses und Möglichkeiten der Unterstützung finden Sie hier.

Positionen des HVD Niedersachsen zu Staatsleitungen

Bereits im Jahr 2014 hat der Humanistische Verband Niedersachsen (hier: HVN) auf Grundlage der Eckpunkte des HVD Bundesverbandes eine eigene Erklärung zu direkten Staatsleistungen an Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften formuliert:

  • Der HVN fordert die Einlösung des Verfassungsauftrages (Art. 138(1) WRV i.V.m. Art. 140 GG) zur Ablösung der historisch begründeten direkten Staatsleistungen an die Kirchen. Der HVN fordert von Parlament und Regierung, bei den Verhandlungen mit den Kirchen über die Höhe noch zu leistender Ablösesummen die Interessen der nichtreligiösen Steuerzahler zu berücksichtigen und ist bereit, diese Verhandlungen aktiv zu begleiten.
  • Der HVN sieht Staatsverträge mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Regelung gemeinsamer Belange und übertragener Aufgaben als grundsätzlich legitim an.
  • Jenseits der staatlichen Refinanzierungen für alle freien Träger setzt sich der HVN für eine Neuregelung staatlicher Zuwendungen an religiöse und weltanschauliche Anbieter ein, die der gewachsenen Pluralität und Säkularität besser gerecht wird. Maßgeblich soll dabei der heutige Beitrag zur Wertebildung, Sinngebung und Orientierung sein, den die jeweilige Gemeinschaft leistet oder durch Staatsvertrag zu leisten beauftragt ist – und nicht ihre einstige Größe oder verlorene Bedeutung.

Motto: „Parität statt Privileg!“

  • Der HVN ist eine anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft und sieht sich selbst als verlässlicher Partner des demokratischen Rechtsstaates und Interessenvertreter kirchenfreier, humanistisch eingestellter Menschen in Niedersachsen. Er ist bereit, für die Pflege des weltlichen Humanismus und der europäischen Aufklärung als ethische Basis und kulturelle Kraft künftig noch stärker öffentliche Verantwortung zu übernehmen.
  • Laut Staatsvertrag von 1970 gewährleistet das Land Niedersachsen dem HVN die freie Betätigung zur humanistischen Betreuung seiner Mitglieder und anderer, keiner Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft angehöriger Personen.
  • Der HVN gewährleistet ein wertestiftendes Betreuungs-, Bildungs- und Kulturangebot für Kirchenferne, Atheisten und Agnostiker, welches der Staat aufgrund seiner weltanschaulichen Neutralität selbst so nicht anbieten kann.
  • Der HVN erwartet aufgrund der besonderen Rolle, die ihm in einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft zukommt, nicht weniger, sondern mehr öffentliche Unterstützung und ist zu entsprechenden Verhandlungen bereit.

Foto: Ben McLeod (CC BY-NC-SA 2.0)

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