Verbandsteuer in der EStE – so gehts

Im Frühjahr steht für viele Mitglieder die Abgabe der Einkommensteuererklärung an. Hier noch mal der Hinweis, was beim Feld "Religionsschlüssel" einzutragen ist und unter welchen Bereich die Verbandsteuer fällt.

Es gibt für den HVD Niedersachsen keinen Religionsschlüssel. Der Grund ist der, dass der Verband seine Verbandsteuer nicht über die Finanzämter einziehen lässt, sondern selbst verwaltet. Dadurch wird die Verbandsteuer auch von keinem Arbeitgeber und keiner Bank einbehalten und abgeführt. Das Merkmal des Religionsschlüssels ist für den Verband nicht relevant, wie auch das Niedersächsische Ministerium der Finanzen bestätigt hat.

Was bedeutet das jetzt? Sie können beim Religionsschlüssel einfach „--“ angeben, dann ist klar, dass Sie zu keiner Gemeinschaft gehört, die ihren Mitgliedsbeitrag, die Steuer, über die Finanzämter einziehen lässt. Auch die Eingabe von „VD“ beim Religionsschlüssel ist nicht falsch. Die Abkürzung steht für „Verschiedene“ und besagt, dass Sie keiner Religion angehören, für die der Staat Kirchenteuer einbehält.

Die Verbandsteuer in Höhe von 84 Euro (oder ermäßigt 42 Euro) tragen Sie bitte bei den Sonderausgaben im Bereich Kirchensteuer ein.

 

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