Streichung des Paragrafen 219a
Endlich: Der Strafrechtsparagraf 219a, der Ärztinnen und Ärzten die Veröffentlichung von Informationen zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen verbietet, wird ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das hat der Deutsche Bundestag heute entschieden.
Unser Bundesverband hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben, der wir uns anschließen.